Projektbeschreibung
Die Energiegenossenschaft Rhein-Sieg beteiligt Energiegenossenschaften in Deutschland an den geplanten Bürgersolarparks Meckenheim und Bornheim. Hier sollen jeweils 14 MW und 7 MW gebaut werden.

Bis Projekte in unserer Region zustande kommen, unterstützen wir Genossenschaften bei der Umsetzung von Projekten in ihrer Region. Es gibt gute Gründe dafür.
Ein Solarpark übersteigt die Kapazität für eine einzelne Genossenschaft, deswegen begrüßen wir (mit Anstoß der Bürgerwerke) eine weitere Gelegenheit eng mit einer Genossenschaft zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus bietet uns dieses Projekt Erfahrungen in dem für uns neuen Feld der Großprojekte und Freiflächenanlagen zu sammeln.
Dachanlagen für den Eigenverbrauch sind notwendig, sind jedoch mit höherem Aufwand verbunden, welchen wir mit wenigen aktiven Mitgliedern nur bedingt aufbringen können. Wenn wir die Energiewende schaffen wollen brauchen wir die großen Anlagen – schon wegen der Netzstabilität.
Zudem liegen die Produktionskosten des Stroms bei Freiflächenanlagen um bis zu 60% unter denen von Dachanlagen – für die Zukunft würde uns dies die Chance eröffnen wirklich günstigen Strom in die von uns vorangetriebene Heinergy StromCommunity einzuspeisen.
Als gleichberechtigter Gesellschafter dieses Projekts hätten wir direkten Einfluss auf die Vermarktung des Stroms und könnten die Einspeisung in die StromCommunity vorantreiben.
Aus Ökogischer Sicht spricht nichts gegen die Solarparks, die Flächen erhalten eher noch eine Aufwertung von landwirtschaftlicher Monokultur zur Wildwiese.
Aus diesen Gründen haben wir uns entschieden uns an dem Bürgersolarpark zu beteiligen, wenn es ausreichend Interesse gibt und legen Euch ans Herz uns dabei zu unterstützen und die dazu notwendigen Pakete zu zeichnen.
Für das Projekt werden mindestens 200 Beteiligungspakete benötigt.
Ein Beteiligungspaket entspricht 500€.
Die Zeichnungsphase endet am 28.02.2026.
Zeichnungsstatus
0/200
Stand:
Hiermit beantrage ich unverbindlich Beteiligungspakete für die Solarparks zu zeichnen.
Beteiligungspakete
Die Beteiligungspakete bestehen aus Darlehens- und Geschäftsanteilen im Verhältnis 4:1. Bedingung einer Beteiligung ist die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Darmstadt.
Festgesetzte Stückelung eines Beteiligungspakets entspricht 500 €.
- davon der Darlehensanteil 400 €
- davon der Geschäftsanteil 100 €
Der Darlehensanteil wird zur Finanzierung des Projektes verwendet, über alle Jahre mit 3,0% p.a. verzinst und mit einem Tilgungsplan (10% pro Jahr, 10 Jahre) an das Mitglied zurückgezahlt. Die schnelle Tilgung kann pausiert werden, falls der Solarpark unzureichende Gewinnausschüttungen liefert. Der Solarpark ist technisch auf 30 Jahre angelegt. Einnahmen nach der 10 jährigen Laufzeit steigern das Vermögen der Genossenschaft und den Wert der Anteile. Gebühren fallen keine an. Die Zinsen sind steuerpflichtig und vom Darlehensgeber zu versteuern.
Der Geschäftsanteil beteiligt das Mitglied an allen Projekten der Genossenschaft. Die Dividende wird von der Generalversammlung bestimmt. (Historisch 0% p.a.) Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beim Darlehen handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung. Im Falle der Insolvenz und Liquidation und sonstigen Liquiditätsausfällen der Genossenschaft, kann die qualifizierte Rangrücktrittserklärung dazu führen, dass der Darlehensgeber mit seinen Forderungen ausfällt. Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) ausgeschlossen.
Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren
Die Interessenten bewerben sich unverbindlich mit Angabe der maximalen Höhe ihres Anlagewunsches beim Vorstand der Energiegenossenschaft Darmstadt bis zum Ende der Ausschreibungsfrist.
Die Verteilung erfolgt in mehreren Stufen und beginnt mit dem Mindestanlagebetrag von einem (1) Beteiligungspaket. In der zweiten Stufe wird die Zuteilung an die Antragssteller solange mit dem Mindestbetrag erhöht, bis die maximale Höhe des jeweiligen Anlagewunsches erreicht oder das Gesamtvolumen der Projektausschreibung ausgeschöpft ist.
Spätestens nach abgeschlossenem Zuteilungsverfahren wird der Interessent über die Höhe seiner Beteiligung informiert und er erhält den Darlehensvertrag und die Unterlagen zur Mitgliedsaufnahme in die Genossenschaft.
