Projektbeschreibung
Projekte werden immer größer und können nicht mehr von einzelnen Genossenschaften gestemmt werden. Deswegen schließen sich Genossenschaften zusammen und beteiligen sich untereinander an Projekten. Nach Besprechung und Abstimmung in der Generalversammlung der EGDA zu 2024 hat sich eine Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die EGDA sich auch an solchen langfristigen Großprojekten beteiligt.
Dafür sammeln wir jetzt Kapital ein. Es wird verwendet, um die EGDA zu beteiligen an vorzugsweise lokalen:
- Windparks mehrerer Genossenschaften (Beispiel: Windpark Minden)
- Freiflächen PV Parks mehrerer Genossenschaften
- Batterieprojekte mehrerer Genossenschaften
Für die Projekte geben wir insgesamt 400 Beteiligungspakete aus.
Ein Beteiligungspaket entspricht 500€.
Die Zeichnungsphase läuft vom 1.5.2026 bis zum 1.8.2026.
Die Verträge werden bis zum 1.9.2026 verschickt und können bis zum 1.10.2026 unterschrieben werden.
Bei Unterschrift wird das Geld am 1.11.2026 per Lastschrift eingezogen.
Zeichnungen 🖊
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Stand:
Beteiligungspakete
Die Beteiligungspakete bestehen aus Darlehens- und Geschäftsanteilen im Verhältnis 4:1. Bedingung einer Beteiligung ist die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Darmstadt.
Festgesetzte Stückelung eines Beteiligungspakets entspricht 500 €.
- davon der Darlehensanteil 400 €
- davon der Geschäftsanteil 100 €
Der Darlehensanteil wird zur Finanzierung des Projektes verwendet, über alle Jahre mit 3,5% p.a. verzinst und mit einem Tilgungsplan (10% pro Jahr, 10 Jahre) an das Mitglied zurückgezahlt.
Der Geschäftsanteil beteiligt das Mitglied an allen Projekten der Genossenschaft. Die Dividende wird von der Generalversammlung bestimmt. (Historisch 0% p.a.) Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Beim Darlehen handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung. Im Falle der Insolvenz und Liquidation und sonstigen Liquiditätsausfällen der Genossenschaft, kann die qualifizierte Rangrücktrittserklärung dazu führen, dass der Darlehensgeber mit seinen Forderungen ausfällt. Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) ausgeschlossen.
Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren
Die Interessenten bewerben sich unverbindlich mit Angabe der maximalen Höhe ihres Anlagewunsches beim Vorstand der Energiegenossenschaft Darmstadt bis zum Ende der Ausschreibungsfrist.
Die Verteilung erfolgt in mehreren Stufen und beginnt mit dem Mindestanlagebetrag von einem (1) Beteiligungspaket. In der zweiten Stufe wird die Zuteilung an die Antragssteller solange mit dem Mindestbetrag erhöht, bis die maximale Höhe des jeweiligen Anlagewunsches erreicht oder das Gesamtvolumen der Projektausschreibung ausgeschöpft ist.
Nach abgeschlossenem Zuteilungsverfahren und Mitgliedsaufnahme in die Genossenschaft wird der Interessent über die Höhe seiner Beteiligung informiert (garantiert 1 Paket) und er erhält den Darlehensvertrag.
