Beteiligung Bürgerwindpark Minden

Projektbeschreibung

Die Energiegenossenschaft Teckwerke beteiligt alle Energiegenossenschaften in Deutschland am geplanten Bürgerwindpark in Minden. Hier sollen drei 5,7 MW Anlagen gebaut werden, die ca. 35 GWh (das sind 35.000.000 kWh) pro Jahr produzieren werden. Ziel ist es, mehr als 50 Prozent in genossenschaftlicher Hand zu behalten, daher auch die Beteiligung vieler anderer Energiegenossenschaften.

Für das Projekt geben wir insgesamt 400 Beteiligungspakete aus.
Ein Beteiligungspaket entspricht 500€.

Update: Die erste Zeichnungsphase für 200 Pakete wurde erfolgreich abgeschlossen.
Die Zeichnungsphase 2 beginnt am 01.01.2026.

Zeichnungsphase 1 (2025)

304/200

Zeichnungsphase 2 (2026)

0/200

Stand:

1. Oktober 2025

Beteiligungspakete

Die Beteiligungspakete bestehen aus Darlehens- und Geschäftsanteilen im Verhältnis 4:1. Bedingung einer Beteiligung ist die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Darmstadt.

Festgesetzte Stückelung eines Beteiligungspakets entspricht 500 €.

  • davon der Darlehensanteil 400 €
  • davon der Geschäftsanteil 100 €

Der Darlehensanteil wird zur Finanzierung des Projektes verwendet, über alle Jahre mit 3,5% p.a. verzinst und mit einem Tilgungsplan (10% pro Jahr, 10 Jahre) an das Mitglied zurückgezahlt. Die schnelle Tilgung kann pausiert werden, falls der Windpark unzureichende Gewinnausschüttungen liefert. Der Windpark ist technisch auf 30 Jahre angelegt. Einnahmen nach der 10 jährigen Laufzeit steigern das Vermögen der Genossenschaft und den Wert der Anteile. Gebühren fallen keine an. Die Zinsen sind steuerpflichtig und vom Darlehensgeber zu versteuern.

Der Geschäftsanteil beteiligt das Mitglied an allen Projekten der Genossenschaft. Die Dividende wird von der Generalversammlung bestimmt. (Historisch 0% p.a.) Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Beim Darlehen handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung. Im Falle der Insolvenz und Liquidation und sonstigen Liquiditätsausfällen der Genossenschaft, kann die qualifizierte Rangrücktrittserklärung dazu führen, dass der Darlehensgeber mit seinen Forderungen ausfällt. Das Haftungsrisiko jedes Genossenschaftsmitglieds besteht in Höhe seiner Geschäftsanteile. Gemäß unserer Satzung ist eine Nachschusspflicht (Haftung aus Privatvermögen) ausgeschlossen.

Bewerbungs- und Zuteilungsverfahren

Die Interessenten bewerben sich unverbindlich mit Angabe der maximalen Höhe ihres Anlagewunsches beim Vorstand der Energiegenossenschaft Darmstadt bis zum Ende der Ausschreibungsfrist.

Die Verteilung erfolgt in mehreren Stufen und beginnt mit dem Mindestanlagebetrag von einem (1) Beteiligungspaket. In der zweiten Stufe wird die Zuteilung an die Antragssteller solange mit dem Mindestbetrag erhöht, bis die maximale Höhe des jeweiligen Anlagewunsches erreicht oder das Gesamtvolumen der Projektausschreibung ausgeschöpft ist.

Spätestens nach abgeschlossenem Zuteilungsverfahren wird der Interessent über die Höhe seiner Beteiligung informiert und er erhält den Darlehensvertrag und die Unterlagen zur Mitgliedsaufnahme in die Genossenschaft.